AGB
Allgemeine Geschäfsbedingungen
HLS
Heidelberg Limousinen Service | Ufuk Yurttas
Felix-Wankel-Str. 6 69126 Heidelberg
Wir bieten im Rahmen unserer Genehmigungen durch die Stadt Heidelberg Beförderungen von Personen im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG, die da sind: Flughafenzubringerdienst, Privatbeförderungen, Geschäftsfahrten und Chauffeurdienste.
1. Aufträge
Ein Beförderungsvertrag zwischen einer Partei (nachstehend Kunde) und uns (nachstehend HLS) wird in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt werden. Ein Beförderungsvertrag ist nur gültig durch eine Bestätigung durch HLS. Anspruch auf Auftrags- Annahmepflicht besteht nicht. Ein Anspruch auf Beförderung gilt grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit vom vereinbarten Ort zum vereinbarten Ziel. Für Buchungen außerhalb unserer Geschäftszeiten und für kurzfristige Buchungen erheben wir eine zusätzliche Expressgebühr in Höhe von 20 €. Kurzfristige Buchungen sind folgendermaßen definiert: Aufträge am selben Tag und Buchungen nach 17:00 Uhr für den folgenden Tag. Diese Gebühr fällt auch bei Umbuchungen an.
2. Auftragsänderungen
Abweichungen müssen vor ihrer Ausführung der Zentrale gemeldet und von Ihr ggf. mit geänderten Preisen bestätigt werden. Der Fahrer ist für Änderungen des Auftragsumfanges nur insoweit ermächtigt, als
a) diese mit der Firma HLS abgesprochen werden,
b) diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten.
Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadenersatz und / oder Erfüllung ausgeschlossen (siehe auch Punkt 5). Dies gilt auch, wenn durch einen unerwarteten Schaden am Fahrzeug die Fahrt nicht durchgeführt werden kann. HLS wird sich dann bemühen, Ersatz zu beschaffen.
3. Für den Flughafentransfer gilt
Wir befördern wie im Auftrag wie gewünscht – von Haustür zu Haustür bzw. zum Terminal. Die Abholung am Flughafen erfolgt grundsätzlich vom jeweiligen Meeting-Point. Der Kunde hat die Pflicht den am Meeting-Point wartenden Fahrer, der entsprechend durch Namensschild oder Firmenlogo gekennzeichnet ist, ausfindig zu machen. Bei geänderten Flug- bzw. Landungszeiten versuchen wir dennoch pünktlich zu erscheinen. Von erheblichen Abweichungen dieser Zeiten, das bedeutet 60 Minuten und mehr, ist der Kunde verpflichtet die Zentrale möglichst frühzeitig zu informieren, um eine pünktliche Abholung zu gewährleisten. Schäden, die durch eine nicht unverzügliche Meldung erfolgen, gehen zu Lasten des Kunden (z.B. müssen gebuchte Fahrten, die nicht angetreten werden können, bezahlt werden, s. Punkt 6). Unsere Fahrer sind verpflichtet bis zu 60 Minuten am Meeting-Point nach Landung zu warten und Sie ausrufen zu lassen. Danach müssen wir dem Kunden die Wartezeit in Höhe von 15,- € pro angefangene 15 Minuten berechnen. Falls der Kunde sich nicht gemeldet hat, kann sich der Fahrer 75 Minuten nach Landung entfernen.
4. Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmen Auftrag.
5. Vergütung
Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Der Betrag der Rechnung muss binnen 10 Tagen auf dem genannten Konto mit Angabe der Rechnungsnummer und Kundennummer überwiesen werden.
6. Stornierungen
Bei Rücktritt von einem Auftrag können bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies trifft gleichermaßen zu, wenn der Kunde die Fahrt nicht vertragsmäßig antritt.
Rücktrittskonditionen:
a) Stornierungen bis 48 Stunden vor Fahrtantritt sind kostenfrei.
b) Stornierungen bis 24 Stunden vor Fahrtantritt werden mit 50 % des Fahrpreises in Rechnung gestellt.
c) Danach oder ohne Stornierung muss der volle Beförderungspreis entrichtet werden.
Kann eine Fahrt aus unvorhergesehenen betrieblichen Gründen nicht termingerecht erfolgen, ist der Kunde nach einer angemessenen Wartezeit (15 Minuten) und nach Rücksprache mit der Zentrale berechtig, ein Taxiunternehmen zu beauftragen. HLS gleicht die Differenz zwischen Taxi- Preis und der vertraglichen Vereinbarung aus.
7. Schadensersatz
Ist eine Fahrt nicht möglich aufgrund von Umständen, für die HLS nicht verantwortlich gemacht werden kann, z.B. Höhere Gewalt, Stau, Fahrzeugpannen, extreme Witterungsbedingungen etc., sind Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ausgeschlossen.
Für Sachschäden haftet HLS bis 1000,- € pro Person; für Personenschäden haftet HLS im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflicht und Unfallversicherung. Voraussetzung hierfür ist eine grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch HLS bzw. eines/r ihrer Mitarbeiter(innen). Beanstandungen oder Schadensmeldungen sind unverzüglich spätestens aber innerhalb einer Woche in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle zu richten.
8. Verbotene Nutzung
Fahrzeuge der Firma HLS dürfen nicht genutzt werden
a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchen (§ 1-9 StGb)
c) zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen.
Es ist dem Kunden untersagt, den Fahrer zu den unter Ziff. 8 a-c aufgeführten Nutzungen aufzufordern.
9. Änderungsvorbehalt
Es wird das auftragsgemäß bestelle Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte dies jedoch aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, behält sich die Firma HLS die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor.
10. Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma HLS seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert.
11. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit eines oder mehrerer Punkte unserer Geschäftsbedingungen bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bestehen.
Stand 09/2024